Reglement

1. Art der Veranstaltung und bedachtes Sozialprojekt:

Max. 75 Oldtimerfahrzeuge aller Fabrikate bis Baujahr 1991 starten in Weinfelden unter dem Motto „exklusiver Fahrspass für einen guten Zweck“ zu einer touristischen Oldtimerrallye mit Sonderprüfungen durch die schönsten Gebiete der Ostschweiz. Die Strecke beträgt ca. 180 km. Die Veranstaltung findet mit dem gemeinsamen Nachtessen einen gemütlichen Ausklang in freundschaftlicher Atmosphäre. Die Sieger werden geehrt und die Teilnehmer durch Mitglieder des Kiwanis-Club Weinfelden bewirtet. Der Reingewinn der Veranstaltung geht an eine Stiftung für ein sinnstiftendes Kinderprojekt und wird jeweils von den Mitgliedern bestimmt. Die Sponsorenbeiträge sind steuerbefreit und können bei den Steuern in Abzug gebracht werden. Sämtliche Mitglieder des Kiwanis Club Weinfelden und Partner/innen arbeiten ehrenamtlich während der Veranstaltung mit. Es ist unser gemeinsames Verständnis dass wir die gesamte Charity Classic selber organisieren und zu Gunsten des guten Sozialprojektes durchführen.

2. Teilnahmeberechtigung / Fahrzeuge

Teilnahmeberechtigt sind Oldtimerfahrzeuge bis Baujahr 1991. Die Fahrzeuge müssen für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen sein. Die Lenker/innen der Fahrzeuge müssen im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Weitere Sitzplätze können vom Veranstalter gemäss Anmeldung vergeben werden. Die Insassen eines Fahrzeugs bilden ein Team. Die Auswahl und Zulassung der Fahrzeuge bleibt dem Veranstalter vorbehalten.

3. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online üblicherweise ab anfangs April bis spätestens Ende Juni oder vorher wenn die Veranstaltung ausgebucht ist. Mit der Anmeldung akzeptieren die Teilnehmer dieses Reglement.

Ist aus irgendeinem Grund kurzfristig der Austausch des Fahrers oder Mitfahrers erforderlich, so meldet er dies sofort, spätestens bei der Ausgabe der Startunterlagen. Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er im Besitz eines gültigen Fahrausweises und das Fahrzeug für den Strassenverkehr zugelassen ist, sowie eine den Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung besteht. Der Veranstalter kann eine Anmeldung ohne Nennung von Gründen ablehnen, in diesem Fall wird die Teilnahmegebühr vollumfänglich zurück erstattet. Bei Nichtteilnahme wird die Anmeldegebühr zu Gunsten des Sozialprojektes verwendet. Eine Teilnehmerliste wird unter www.charity-classic.ch veröffentlicht.

In der Teilnahmegebühr sind folgende Leistungen für die startberechtigten Teilnehmer enthalten:

  • ein teilnahmeberechtigtes Fahrzeug mit Fahrer und Beifahrer
  • komplette Unterlagen für die Fahrt (Roadbook) mit Streckenplan
  • Preise und Sonderpreise gemäss Ausschreibung
  • Frühstücksbuffet, Mittag- und Nachtessen
  • Rallye–Schild, Startnummer
  • Servicefahrzeug / Pannenhilfe
  • Teilnehmerliste auf der Website

4. Durchführung (Es sind keine Tripmaster erforderlich, aber empfohlen)

Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt ab 08.00 Uhr im Pavillon vor der Turnhalle des Pestalozzischulhauses.
Mit den Startunterlagen erhalten die Teilnehmer einen Streckenplan (Roadbook) mit Erläuterungen zu den Sonderprüfungen, eine Bordkarte, ein Rallyeschild, eine Startnummer und einen Transponder der an der vorderen Stossstange anzubringen ist. Die Bordkarte und der Transponder sind dem Veranstalter am Ziel abzugeben.

5. Wertung

Massgebend für die Auswertung sind die Bordkarte und der Transponder der am Fahrzeug angebracht wird während der Rallye. Gewertet wird nach Strafpunkten, Sieger ist das Team mit der geringsten Anzahl Strafpunkte. Die ersten 3 Teams erhalten einen Erinnerungspreis.

6. Wertungstabelle

Gewertet werden max. Strafpunkte
Exaktes Befahren der Strecke nach Roadbook 
(auslassen von Durchfahrtskontrollen „DK“/ Verlassen der Strecke)
200
Einhalten der Durchschnittsgeschwindigkeiten (Zeitkontrollen „ZK“) 200
Zeitabweichungen +/- in den Wertungsprüfungen („WP“) 600
Maximal 1000

Die Strafpunkte pro Einzelwertung sind jeweils in den Bordkarten definiert.

7. Fahrdisziplin

Die Strecke von ca. 180 km ist auf eine Durchschnittgeschwindigkeit von 40 km/h ausgelegt. Bitte folgen Sie den Anweisungen der Kontrollposten. Die Verkehrsvorschriften sind unter allen Umständen einzuhalten. Der Veranstalter behält sich vor Teilnehmer auszuschliessen, welche die Verkehrsvorschriften nicht einhalten.

8. Haftung

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an dieser Ausfahrt teil. Sie tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung im Zusammenhang mit dem Lenken ihres Fahrzeugs. Der Veranstalter schliesst gegenüber Teilnehmern und Dritten jede Haftung aus. Ebenfalls übernimmt der Veranstalter keine Haftung für von Dritten an den Fahrzeugen der Teilnehmer verursachte Schäden sowie für Schäden die durch das Anbringen oder Entfernen von Startnummern oder Werbekleber entstehen könnten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, Vorschriften der Behörden (z.B. Epidemie, Pandemie) oder bei mangelnder Teilnahme ohne Schadenersatzpflicht abzusagen. Einbezahlte Teilnahmegebühren werden zu maximal 80% zurückerstattet.

Generell gilt: Es wird keine Korrespondenz geführt und ein Regress oder der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Änderungen jederzeit vorbehalten. Stand Januar 2025